Gebührenordnung der Sterbegeld VVaG
Die SONO Sterbegeld VVaG ist satzungsgemäß berechtigt, die nachfolgenden Kosten an das Mitglied weiter zu belasten.
Gebühren:
Rücklastschriftgebühren
Sollte der Beitragseinzug per Lastschrift nicht erfolgen, so werden die der SONO entstandenen Kosten dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt.
Die Kosten von 2,00 € bis 6,60 € sind abhängig von den erhobenen Gebühren des kontoführenden Kreditinstituts des Mitglieds.
Gebühren der Einwohnermeldeämter
Entstandene Kosten aufgrund einer Adressermittlung durch das Einwohnermeldeamt werden dem Versicherungsnehmer belastet.
Die Kosten von zzt. mindestens 7 € sind abhängig von der Gebührenverordnung der jeweiligen Stadt.
Mahngebühren
Bei Nichtzahlung der Beiträge kann eine Mahngebühr inklusive Briefporto erhoben werden. Die Gebühr beträgt zzt. bis zu 7,00 €.