Häufig gestellte Fragen

Warum hat sich der Name der Versicherung geändert?

Der Bestand der SONO Sterbegeldversicherung a.G. wurde 2015 auf die BERGBAU-STERBEKASSE VVaG übertragen. Seit Anfang des Jahres 2016 firmiert unser gemeinsames Unternehmen unter dem Namen SONO Sterbegeld VVaG mit Sitz in Bottrop.

 

Ändert sich für mich etwas durch den Zusammenschluss der BERGBAU-STERBEKASSE und der SONO Sterbegeldversicherung a.G. zu einem Unternehmen?

Nein. Die bestehenden Versicherungsverträge werden nach den bisher geltenden tariflichen Bedingungen fortgeführt. Die bereits erworbenen Ansprüche bleiben bestehen.

Durch den Zusammenschluss beider Sterbekassen zur SONO Sterbegeld VVaG hat sich der Mitgliederbestand auf über 90.000 Versicherte erhöht. Dadurch wird der Geschäftsbetrieb langfristig gesichert.

 

Wie lautet Ihre Bankverbindung?

Für die SEPA-Überweisung nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung bei der SEB Bank: IBAN: DE12 5122 0200 0064 6660 01
BIC: ESSEDEFF

 

Brauche ich überhaupt heutzutage noch eine Sterbekasse?

Ja, um die Hinterbliebenen von den immensen Kosten einer Bestattung zu entlasten. Beachten Sie, dass seit dem 01.01.2004 kein Sterbegeld mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird.

 

Wie hoch muss ich mich versichern, um die Beerdigungskosten begleichen zu können?

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich, es richtet sich nach Ihren individuellen Wünschen.
Nähere Angaben über die Beerdigungskosten können Sie bei der Verbraucherzentrale oder bei Bestattern einholen.

Denken Sie daran, dass die Preissteigerungen leider auch bei den Bestattungskosten nicht Halt machen. Erfahrungsgemäß kostet heute eine Beerdigung oft mehr als 5.000 €. Dabei handelt es sich um Bestattungskosten, Gebühren der Gemeinden, Kosten für Grab, Blumenschmuck, Trauerkleidung, Grabstein, Grabpflege usw.

 

Wer kann Mitglied werden?

Die Aufnahme ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.

Kinder zahlen einen reduzierten Beitrag bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.
Danach kann eine Anschlussversicherung abgeschlossen werden.

So kann bei uns Generation für Generation versichert werden.

 

Können meine Kinder versichert werden?

Kinder können zwischen dem 1. und 15. Lebensjahr zu einem günstigen Beitrag versichert werden (siehe Kindertarif ST13K). Diese Kinderversicherung endet mit dem 15. Lebensjahr. Danach können Sie Ihr Kind bei einer direkten Anschlussversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit weiterversichern lassen.

Kinder von Mitgliedern der vormaligen BERBAU-STERBEKASSE sind bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert. Nach Vollendung des 15. Lebensjahres können Sie Ihr Kind ebenfalls bei einer direkten Anschlussversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit aufnehmen lassen.

 

Wann sind die Beiträge zu entrichten?

Die tariflich vereinbarten Beiträge sind im Voraus am Monatsanfang zu entrichten. Die Zahlung kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ohne Aufschläge erfolgen.

 

Wie werden die Beiträge entrichtet?

Bei unseren Mitgliedern buchen wir die Beiträge im SEPA – Lastschriftverfahren ab.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Beiträge per Dauerauftrag oder Überweisungen an uns zu entrichten.

 

Warum werden die Beiträge im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht?

Das Einzugsverfahren ist die einfachste Form der Beitragszahlung. Hierbei wird sichergestellt, dass die Beiträge rechtzeitig ohne zusätzlichen Zeitaufwand bei der SONO Sterbegeld VVaG eingehen.
Bei den Mitgliedern der vormaligen BERGBAU-STERBEKASSE besteht ein weiterer Vorteil darin, dass durch den Inhalt unseres vorgegebenen Verwendungszwecks auf dem Kontoauszug den Angehörigen im Versicherungsfall eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Dieser Kontoauszug ist uns im Leistungsfall als letzte Beitragsquittung einzureichen.

 

Wie lange werden Beiträge gezahlt?

Die Beiträge sind bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses zu entrichten, d. h. bis zum Tod, Austritt oder Ausschluss. Im aktuellen Tarif ST13 endet die Beitragszahlung mit Erreichen des 85. Lebensjahres.

 

Verändern sich die Beiträge während des Versicherungsverhältnisses?

Nein, die Beiträge bleiben während der gesamten Laufzeit immer gleich und bei bestimmten Tarifen endet die Beitragszahlung mit Erreichen des 85. Lebensjahres.

 

Können die Beiträge gestundet werden?

Nein, die Stundung von Beitragszahlungen ist nicht möglich.

 

Wie setzt sich die Sterbegeldsumme zusammen?

Die Sterbegeldsumme setzt sich aus der tariflich vereinbarten Versicherungssumme, dem erworbenen Bonus und dem geltenden variablen Gewinnzuschlag zusammen.

 

Wie hoch liegt die Mindest- und die Höchstversicherungssumme?

Die Mindestversicherungssumme liegt bei 500 €, die Höchstversicherungssumme liegt bei 7.500 €. Der Bonus und der Gewinnzuschlag werden hierbei nicht betrachtet.

 

Kann ich nachträglich meine Versicherungssumme erhöhen?

Ja, das ist bis zum 60. Lebensjahr möglich, wenn mit der Erhöhung die Versicherungssumme von 7.500 € nicht überschritten wird.

 

Wann beginnt mein Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer 6 monatigen Wartezeit.
Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit.

 

Warum muss ich die Gesundheitsfragen beantworten?

Aus Gründen der Fairness gegenüber bereits langjährigen Mitgliedern, soll ausgeschlossen werden, dass schwererkrankte Neumitglieder die Solidargemeinschaft überproportional belasten.

 

Gibt es Besonderheiten bei einem Unfalltod?

Bei einem Unfalltod vor Vollendung des 70. Lebensjahres kommt das Doppelte des Sterbegeldes zur Auszahlung. Beim aktuellen Tarif ST13 kann ein Unfallsterbegeld sogar bis zum Alter von 75 Jahren gezahlt werden, (Ausnahmen vgl. Sie bitte §17 Abs. 2 AVB/ST).

 

Welche Unterlagen müssen beim Sterbefall eingereicht werden?

Bei der Anforderung des Sterbegeldes ist uns die Sterbeurkunde einzureichen und die genaue Bankverbindung des Zahlungsempfängers anzugeben.
Außerdem ist uns ein Mitgliedsnachweis einzureichen. Dieser Nachweis ist – je nach Vertragsabschluss der ursprünglichen Sterbekasse – unterschiedlich.

Für Verträge, die bis 2015 bei der vormaligen BERGBAU-STERBEKASSE abgeschlossen wurden, ist uns die letzte Beitragsquittung (Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg) einzureichen.

Für Verträge, die bei der ehemaligen SONO Sterbegeldversicherung a.G. und bei der SONO Sterbegeld VVaG abgeschlossen wurden, ist uns der Original-Versicherungsschein einzureichen.

 

Besteht die Möglichkeit, dass meine Versicherungsleistung nur an eine bestimmte Person ausgezahlt wird?

Ja, Sie können uns einen Bezugsberechtigten benennen, der nach ihrem Ableben die Versicherungsleistung erhalten soll.

 

Wie kann ich mich absichern, wenn sich niemand um meine Bestattung kümmert?

Es besteht die Möglichkeit, bei einem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen.

 

Kann das Sozialamt auf Sterbegeldleistungen im Falle einer Unterbringung im Seniorenheim zurückgreifen?

Eine Sterbegeldversicherung ist von den Sozialämtern als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge anzuerkennen, da sie ausschließlich im Todesfall zur Auszahlung kommt.
Das Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII (Sozialgesetzbuch) beträgt seit dem 01.04.2017 € 5.000.

 

Unterliegt die SONO Sterbegeld VVaG einer gesetzlichen Aufsicht?

Die SONO Sterbegeld VVaG wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn überwacht.

 

Was passiert mit meinen gezahlten Beiträgen?

Die gezahlten Beiträge werden nach den gesetzlichen Vorschriften in gesicherte Kapitalanlagen investiert, so dass langfristig alle Leistungen erfüllt werden können.

 

Wie werde ich an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt?

Erzielte Überschüsse werden an die Versicherten ausgeschüttet. Dies erfolgt in der Regel durch die Erhöhung von Bonusleistungen und die Gewährung von Gewinnzuschlägen.

 

Was ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit  (VVaG)?

Der VVaG ist eine besondere Rechtsform für Versicherer. Die Versicherten sind hierbei Mitglieder und indirekt Miteigentümer. Die speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den VVaG sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), §§ 171 – 220 geregelt.

 

Wie sieht die Zukunft der SONO Sterbegeld VVaG aus?

Die SONO Sterbegeld VVaG blickt auf eine lange Historie zurück. Sie steht finanziell auf einem sehr guten Fundament und ist auch durch geplante weitere Bestandsübernahmen anderer Sterbekassen für die Zukunft gerüstet.


Auf dieser Seite werden Dokumente zum Download angeboten, die sich im PDF-Format befinden. Diese Dateitypen können nur mit dem Acrobat Reader geöffnet werden. Diesen können Sie kostenlos hier herunterladen: