Sterbegeldversicherung Zusatzleistung

Die SONO Sterbegeld VVaG lässt in turnusmäßigen Abständen von 3 Jahren ein versicherungsmathematisches Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter berechnen. Die in diesem Zeitraum erzielten Gewinne werden durch Verbesserung der Leistung an die Versicherten weitergegeben.

1.
Gewinnzuschlag

Der Gewinnzuschlag ist eine variable Überschussbeteiligung, die laut versicherungsmathematischem Gutachten festgelegt worden ist.

Unabhängig von Lebensalter und Eintritt wird für Todesfälle ab 01.01.2022 ein Gewinnzuschlag zum Sterbegeld in Höhe von 10% des tariflichen Sterbegeldes gewährt, sofern der Tod bis zum 31.12.2024 eintritt.

Die Gewinnzuschläge werden auch nach einem Unfalltod zusätzlich zum Unfall-Sterbegeld gewährt (siehe AVB/ST).

2.
Beitragsfreies Sterbegeld (Bonus)

Der Bonus ist ein zusätzliches beitragsfreies Sterbegeld, das auf Dauer den Leistungsumfang der Sterbegeldversicherung erhöht.

Auf das tarifliche Sterbegeld und den Bonus haben die Versicherten einen Rechtsanspruch, d. h. die erworbenen Ansprüche verfallen nicht.

Für alle bis zum 31.12.2017 abgeschlossenen Verträge tritt ab 01.01.2019 eine Bonuserhöhung

  • um 1,75 % bei dem offenen SONO-Tarif
  • um 1,75 % bei den geschlossenen BERGBAU-STERBEKASSEN-Tarifen
  • um 4,00 % bei den geschlossenen SONO-Tarifen
  • um 5,00 % bei den geschlossenen GLÜCKAUF-Tarifen


auf das jeweils individuell abgeschlossene Sterbegeld in Kraft.

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