Tarife

In Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten wir Ihnen folgende Tarife an:

  • Krankentagegeld (KTN)
  • Krankentagegeldvollschutz (KTV)

 

Der Tarif KTN versichert Ihren Verdienstausfall, den Sie im Leistungsfall, anders als im Tarif KTV, nachweisen müssen.
Hier haben Sie die Möglichkeit ein Tagegeld von 5 € bis zu 40 € zu versichern.

Kennen Sie Ihren Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
Zahlt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld?

Mit Ihren entsprechenden Angaben beraten wir Sie hierzu gerne unverbindlich.

PDF-Formular

 

Der Vollschutztarif KTV ist nicht von der Höhe des Verdienstausfalls abhängig.
Hier kommt das versicherte Tagegeld in voller Höhe zur Auszahlung.
Zu versichern ist ein Tagegeld von 5 € bis zu 40 €.

 

In beiden Tarifen ist Voraussetzung:

  • ein normales Beschäftigungsverhältnis
  • der Bezug von Krankengeld aus einer gesetzlichen Krankenversicherung

 

Eine Kombination der Tarife KTN und KTV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

Im Krankenhaustagegeldtarif (KHT) besteht Leistungsanspruch für die Dauer eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts.
Individuell ist ein Tagessatz von 5 € bis 50 € wählbar.

 

Für einen Vertragsabschluss im Tarif ZahnPlus ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung Voraussetzung. Der Tarif ZahnPlus umfasst Leistungen für Zahnersatz in gleicher Höhe wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten, befundbezogenen Festzuschüsse für zahnprothetische Regelversorgungen. Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden nicht mehr als 100% des Rechnungsbetrages erstattet.

In Ergänzung zum Tarif ZahnPlus bieten wir Ihnen einen Zusatzbaustein für Implantate an.

Nach dem Tarif Implantat werden Leistungen für die zahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz in Form von Implantaten erbracht. Die Leistungen der Gesetzlichen Kranken Versicherung werden von dem ermittelten Erstattungsbetrag abgezogen. Der erstattungsfähige Betrag pro einzelner implantologischer Leistung wird zu 90 % erstattet, die Leistung ist auf max. 1.000 € pro Implantat begrenzt.

 


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