Tarife Krankentagegeld und Krankentagegeldvollschutz
Nach Ende der Lohnfortzahlung (in der Regel nach sechs Wochen, 42 Kalendertage) zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) Krankengeld. Die Zahlung erfolgt allerdings nur bis zu einer festen Obergrenze abzüglich des Eigenanteils zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig von Ihrem Arbeitseinkommen.
Wir bieten Ihnen in Ergänzung zur GKV folgende Tarife als finanziellen Schutz bei längerem Verdienstausfall an:
Krankentagegeld (KTN)
Krankentagegeldvollschutz (KTV)
Eine Absicherung Ihres Einkommens ist, je nach Einzelfall, ab 7., 14. und/oder 27. Woche möglich.
Der Tarif KTN versichert Ihren Verdienstausfall, den Sie im Leistungsfall, anders als im Tarif KTV, nachweisen müssen.
Hier haben Sie die Möglichkeit ein Tagegeld von 5 € bis zu 40 € zu versichern.
Im Vollschutztarif KTV kommt das versicherte Tagegeld in voller Höhe zur Auszahlung.
Zu versichern ist ein Tagegeld von 5 € bis zu 40 €.
In beiden Tarifen ist ein normales Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer und der Bezug von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung Voraussetzung.
Wissenswertes für Sie zum Download
Beiträge der Tarife Krankentagegeld- und Krankentagegeldvollschutzversicherung
Beiträge Tarif Krankentagegeld (KTN) (download PDF)
Beiträge Tarif Krankentagegeldvollschutz (KTV) (download PDF)
Versicherungsbedingungen der Tarife Krankentagegeld- (KTN) und Krankentagegeldvollschutzversicherung (KTV)
Musterbedingungen Teil I für die Tarife KTN und KTV (download PDF)
Tarifbedingungen Teil II für den Tarif KTN (download PDF)
Tarifbedingungen Teil II für den Tarif KTV (download PDF)
Produktinformationsblatt für die Tarife KTN und KTV (download PDF)
Tarifrechner
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, auf Wunsch auch telefonisch. Zwecks Terminabsprache kontaktieren Sie uns bitte.