Häufig gestellte Fragen
Der Bestand der SONO Sterbegeldversicherung a.G. wurde 2015 auf die BERGBAU-STERBEKASSE VVaG übertragen. Seit Anfang des Jahres 2016 firmiert unser gemeinsames Unternehmen unter dem Namen SONO Sterbegeld VVaG mit Sitz in Bottrop.
Nein. Die bestehenden Versicherungsverträge werden nach den bisher geltenden tariflichen Bedingungen fortgeführt. Die bereits erworbenen Ansprüche bleiben bestehen.
Durch den Zusammenschluss beider Sterbekassen zur SONO Sterbegeld VVaG hat sich der Mitgliederbestand auf über 90.000 Versicherte erhöht. Dadurch wird der Geschäftsbetrieb langfristig gesichert.
Für die SEPA-Überweisung nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung bei der SEB Bank:
IBAN: DE12 5122 0200 0064 6660 01
BIC: ESSEDEFF
Ja, um die Hinterbliebenen von den immensen Kosten einer Bestattung zu entlasten. Beachten Sie, dass seit dem 01.01.2004 kein Sterbegeld mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird.
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich, es richtet sich nach Ihren individuellen Wünschen.
Nähere Angaben über die Beerdigungskosten können Sie bei der Verbraucherzentrale oder bei Bestattern einholen.
Denken Sie daran, dass die Preissteigerungen leider auch bei den Bestattungskosten nicht Halt machen. Erfahrungsgemäß kostet heute eine Beerdigung oft mehr als 5.000 €. Dabei handelt es sich um Bestattungskosten, Gebühren der Gemeinden, Kosten für Grab, Blumenschmuck, Trauerkleidung, Grabstein, Grabpflege usw.
Die Aufnahme ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.
Kinder zahlen einen reduzierten Beitrag bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.
Danach kann eine Anschlussversicherung abgeschlossen werden.
So kann bei uns Generation für Generation versichert werden.
Kinder können zwischen dem 1. und 15. Lebensjahr zu einem günstigen Beitrag versichert werden (siehe Kindertarif ST13K). Diese Kinderversicherung endet mit dem 15. Lebensjahr. Danach können Sie Ihr Kind bei einer direkten Anschlussversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit weiterversichern lassen.
Kinder von Mitgliedern der vormaligen BERBAU-STERBEKASSE sind bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert. Nach Vollendung des 15. Lebensjahres können Sie Ihr Kind ebenfalls bei einer direkten Anschlussversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit aufnehmen lassen.
Die tariflich vereinbarten Beiträge sind im Voraus am Monatsanfang zu entrichten. Die Zahlung kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ohne Aufschläge erfolgen.
Bei unseren Mitgliedern buchen wir die Beiträge im SEPA – Lastschriftverfahren ab.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Beiträge per Dauerauftrag oder Überweisungen an uns zu entrichten.
Das Einzugsverfahren ist die einfachste Form der Beitragszahlung. Hierbei wird sichergestellt, dass die Beiträge rechtzeitig ohne zusätzlichen Zeitaufwand bei der SONO Sterbegeld VVaG eingehen.
Bei den Mitgliedern der vormaligen BERGBAU-STERBEKASSE besteht ein weiterer Vorteil darin, dass durch den Inhalt unseres vorgegebenen Verwendungszwecks auf dem Kontoauszug den Angehörigen im Versicherungsfall eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Dieser Kontoauszug ist uns im Leistungsfall als letzte Beitragsquittung einzureichen.
Die Beiträge sind bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses zu entrichten, d. h. bis zum Tod, Austritt oder Ausschluss. Im aktuellen Tarif ST13 endet die Beitragszahlung mit Erreichen des 85. Lebensjahres.
Nein, die Beiträge bleiben während der gesamten Laufzeit immer gleich und bei bestimmten Tarifen endet die Beitragszahlung mit Erreichen des 85. Lebensjahres.
Nein, die Stundung von Beitragszahlungen ist nicht möglich.
Die Sterbegeldsumme setzt sich aus der tariflich vereinbarten Versicherungssumme, dem erworbenen Bonus und dem geltenden variablen Gewinnzuschlag zusammen.
Die Mindestversicherungssumme liegt bei 500 €, die Höchstversicherungssumme liegt bei 7.500 €. Der Bonus und der Gewinnzuschlag werden hierbei nicht betrachtet.
Ja, das ist bis zum 60. Lebensjahr möglich, wenn mit der Erhöhung die Versicherungssumme von 7.500 € nicht überschritten wird.
Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer 6 monatigen Wartezeit.
Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit.
Aus Gründen der Fairness gegenüber bereits langjährigen Mitgliedern, soll ausgeschlossen werden, dass schwererkrankte Neumitglieder die Solidargemeinschaft überproportional belasten.
Bei einem Unfalltod vor Vollendung des 70. Lebensjahres kommt das Doppelte des Sterbegeldes zur Auszahlung. Beim aktuellen Tarif ST13 kann ein Unfallsterbegeld sogar bis zum Alter von 75 Jahren gezahlt werden, (Ausnahmen vgl. Sie bitte §17 Abs. 2 AVB/ST).
Bei der Anforderung des Sterbegeldes ist uns die Sterbeurkunde einzureichen und die genaue Bankverbindung des Zahlungsempfängers anzugeben.
Außerdem ist uns ein Mitgliedsnachweis einzureichen. Dieser Nachweis ist – je nach Vertragsabschluss der ursprünglichen Sterbekasse – unterschiedlich.
Für Verträge, die bis 2015 bei der vormaligen BERGBAU-STERBEKASSE abgeschlossen wurden, ist uns die letzte Beitragsquittung (Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg) einzureichen.
Für Verträge, die bei der ehemaligen SONO Sterbegeldversicherung a.G. und bei der SONO Sterbegeld VVaG abgeschlossen wurden, ist uns der Original-Versicherungsschein einzureichen.
Ja, Sie können uns einen Bezugsberechtigten benennen, der nach ihrem Ableben die Versicherungsleistung erhalten soll.
Es besteht die Möglichkeit, bei einem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen.
Eine Sterbegeldversicherung ist von den Sozialämtern als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge anzuerkennen, da sie ausschließlich im Todesfall zur Auszahlung kommt.
Das Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII (Sozialgesetzbuch) beträgt seit dem 01.01.2023 € 10.000.
Die SONO Sterbegeld VVaG wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn überwacht.
Die gezahlten Beiträge werden nach den gesetzlichen Vorschriften in gesicherte Kapitalanlagen investiert, so dass langfristig alle Leistungen erfüllt werden können.
Erzielte Überschüsse werden an die Versicherten ausgeschüttet. Dies erfolgt in der Regel durch die Erhöhung von Bonusleistungen und die Gewährung von Gewinnzuschlägen.
Der VVaG ist eine besondere Rechtsform für Versicherer. Die Versicherten sind hierbei Mitglieder und indirekt Miteigentümer. Die speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den VVaG sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), §§ 171 – 220 geregelt.
Die SONO Sterbegeld VVaG blickt auf eine lange Historie zurück. Sie steht finanziell auf einem sehr guten Fundament und ist auch durch geplante weitere Bestandsübernahmen anderer Sterbekassen für die Zukunft gerüstet.