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Mitgliedervertreterwahl 2025 – Wahlaushang

Nach § 8 Nr. 1 und Nr. 2 unserer Satzung üben die Mitglieder ihre Rechte durch eine Versammlung von Mitgliedervertretern aus. Diese Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Ihre Mitgliedervertretung wird alle fünf Jahre aus den Reihen der volljährigen Mitglieder des vom Vorstand räumlich abzugrenzenden Bezirks gewählt. Grundlage dieser Wahl ist eine Wahlordnung, die vom Vorstand aufgestellt wird.

Die Wahl erfolgt am 13. Oktober 2025.

Vorschlag für die Wahl der Mitgliedervertreter durch den Wahlausschuss

Der Wahlausschuss veröffentlicht hiermit die Kandidaten der einzelnen Mitgliederbezirke.

Ihren Mitgliedervertreter finden Sie entsprechend der Postleitzahl Ihres Wohnortes.

>Kandidatenliste der Mitgliedervertreter<


Vorschlag aus den Reihen der Mitglieder

Jedes Mitglied kann auch einen eigenen Vorschlag zur Wahl eines Mitgliedervertreters einreichen.

Die Vorschläge müssen dem Wahlausschuss schriftlich bis zum 12.10.2025 in der Geschäftsstelle der SONO Sterbegeld VVaG, Westring 73, 46242 Bottrop vorliegen.

Sollten mehrere gültige Vorschläge für einen Bezirk bei der SONO Sterbegeld VVaG eingereicht werden, verschiebt sich das Wahlergebnis bis zu einer Stichwahl.

Näheres entnehmen Sie bitte der >Wahlordnung<

Im Anschluss wird das Ergebnis der Wahl hier veröffentlicht.

Bottrop, 22.09.2025

SONO Sterbegeld VVaG
Der Wahlausschuss

Zum Aktuelles Archiv der SONO Sterbegeld VVaG


Geschäftsberichte SONO Sterbegeld VVaG

2024 (PDF)
2023 (PDF)
2022 (PDF)
2021 (PDF)

 

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